AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
gültig ab 01.02.2004
1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen der Sonnenenergie GmbH liegen die nachfolgenden AGB zugrunde. Entgegenstehende und von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
Auch für zukünftige Geschäftsbedingungen gelten alleine die nachfolgenden Bestimmungen. Alle Nebenvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
2. Angebot und Abschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2 Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung für uns bindend.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Umsatzsteuer und Transportversicherung sowie Verpackung. Bei Waren, welche keinen Listenpreis haben, gilt der Tagespreis der Auslieferung.
3.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
3.3 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für den Zahlungsverzug.
3.5 Der Besteller kann aufgrund irgendwelchen Gegenansprüche, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, die Zahlung nicht zurückhalten bzw. Aufrechnung gegen unsere Forderungen erklären.
3.6 Wechsel und Schecks werden, wenn vereinbart, nur zahlungshalber angenommen. Die hierbei anfallenden bankseitigen Kosten und Spesen trägt der Besteller.
4. Lieferungen
4.1 Die Lieferungen erfolgen unfrei ab Werk. Bei Versand durch Spedition ist die Ware transportversichert. Der Versand per Post, DPP, UPS usw. gelten die Standardversicherungen der Anbieter.
4.2 Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme und vom Umtausch ausgeschlossen.
4.3 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferanten liegen, dies gilt auch für Unterlieferanten des Lieferanten.
4.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, für den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen Ersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.5 Falls die Voraussetzungen von Ziffer 4.4. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisschuld sowie aller aus laufender Geschäftsverbindung entstandenen und noch entstehenden Forderungen unser Eigentum (Saldovorbehalt). Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändungen der Ware durch den Lieferanten gelten nicht als Rücktritt vom Vortrage, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Vor der vollständigen Bezahlung sind Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Ware an Dritte unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
5.2 Sofern der Besteller selbst die Lieferung für Dritte weiterverarbeitet tritt er bis zur vollständigen Bezahlung seine Werklohnansprüche gegen den Dritten in Höhe der Forderung des Lieferanten an diesen ab. Er ist durch Aufforderung des Lieferanten verpflichtet, diesen binnen 5 Werktagen Namen und Anschrift seines Auftraggebers mitzuteilen sowie diesem Mitteilung über die erfolgte Abtretung zu machen.
5.3 Der Besteller ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern, wenn die Ware von Dritterwerbern nicht sofort bezahlt wird. Stellt der Besteller die Bezahlung ein, so entfällt die Berechtigung zur Weiterveräußerung. Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen vom Besteller verarbeiteten oder vermischten Gegenständen.
6. Gefahrenübergang
6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht auf den Besteller über, sobald die Sendung, sei es durch unsere Angestellten oder Übergabe an Dritte (Spediteure,
Frachtführer), auf den Weg zum Besteller gebracht ist.
6.2 Wenn der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert wird, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab für die Dauer der Verzögerung auf den Besteller über.
6.3 Im Falle der Versendung durch eigene Hilfskräfte und im Falle der vorstehenden Ziffer 6.2 haften wir nur insoweit, als uns grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
7. Gewährleistung
7.1 Wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
7.2 Die Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf Nachbesserung oder Neulieferung nach unserer Wahl. Wir können die Beseitigung der Mängel verweigern, solange der Besteller seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt.
7.3 Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Sofern binnen einer Woche nach Lieferung keine schriftliche Rüge das Bestellers eingeht gilt die Ware als fehlerfrei und angenommen. Etwaige Beanstandungen haben sofort schriftlich zu erfolgen. Bei zerbrechlichen Waren ist der Besteller verpflichtet die Verpackung unmittelbar auf Unversehrtheit zu prüfen.
7.4 Das Recht des Bestellers Mängelansprüche geltend zu machen, verfährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten.
7.5 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind:
- ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
- fehlerhafte Montage durch den Besteller oder Dritte,
- eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung,
- natürliche Abnützung,
- Transportschäden.
7.6 Der Besteller hat uns zur Übernahme der notwendig erscheinenden Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzteilen die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Für Verzögerungen, die durch von uns nicht zu vertretender Lieferfrist für Ersatzteile entstehen, haben wir nicht zu haften.
7.7 Mängelhaftung bezieht sich des weiteren nicht auf Schäden infolge ungeeigneter Betriebsmittel des Bestellers, ungeeigneten Baugrundes, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, die ohne Verschulden des Lieferanten entstehen.
7.8 Für die Bestandteile und Zubehör, die wir von Dritten beziehen, leisten wir Gewähr nur nach Maßgabe der Lieferungsbedingungen der Zulieferer, die dem Besteller auf Wunsch mitgeteilt werden.
8. Recht des Lieferanten auf Rücktritt
8.1 Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung und der Inhalt der Leistung erheblich verändern und auf den Betrieb des Lieferanten einwirken, ist der Lieferant berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Will der Lieferant vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach
Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen.
8.2 Der Lieferant hat das Recht auf Rücktritt, wenn ihm nach dem Wirksamwerden der Bestellung eine unbefriedigende Auskunft über die Bonität oder Liquidität des Bestellers zur Kenntnis gelangt
9. Rechte des Bestellers auf Rücktritt
9.1 Bei vollständiger und teilweiser Unmöglichkeit der Lieferung ist ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen. Der Besteller hat ein Rücktrittsrecht, wenn der Lieferant eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung oder Besserung eines von ihm zu vertretenden Mangels im Sinne dieser Bedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen lässt.
9.2 Weitergehende Ansprüche des Bestellers auf Wandlung oder Minderung sowie Ansprüche aus "positiver Vertragsverletzung" auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch Folgeschäden sind ausgeschlossen.
10. Schutzrechte
10.1 Hat der Lieferant nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Bestellers zu liefern, so steht dieser dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Besteller hat den Lieferanten von Ansprüchen Dritter freizustellen und den Ersatz des Schadens zu leisten.
10.2 Dem Lieferanten stehen Urheber- und gewerbliche Schutzrechte an den von ihr oder Dritten in ihrem Auftrag gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen und Zeichnungen zu.
11. Gerichtsstand
11.1 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergehenden Streitigkeiten, Urkunden-, Wechsel und Scheckprozessen ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz des Lieferanten zuständig ist. Der Lieferant ist auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
11.2 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.
11.3 Eine Änderung oder Aufhebung vorstehender Bedingungen durch Einkaufsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen.
11.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.







